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ANVENDUNGEN, VORTEILE  

ERMÄßIGUNGEN FÜR DIE INVESTOREN, DIE IHNEN DIE GEMEINDE KANJIZA GEWÄHRT

Die Gemeinde Kanjiza ist derzeit bemüht, vorteilhafte Bedingungen im Investorbereich zu stellen um die bezirksnahen Anlagen und den Anstieg der Zahl der Angestellten ,im wirtschaftlichen Wachstum zu unterstützen.

Der Rabatt für den Investor steigt, bei der Grundstückregelung prozentuell, mit der Steigerung der Angestelltenzahl:

nach 5 neuen angestellten Arbeitnehmern bekommt man 10% Mäßigung,

nach 10 neuen angestellten Arbeitnehmern bekommt man 20% Mäßigung,

nach 20 neuen angestellten Arbeitnehmern bekommt man 60% Mäßigung,

nach 40 neuen angestellten Arbeitnehmern bekommt man 40% Mäßigung,

nach 80 neuen angestellten Arbeitnehmern bekommt man 50% Mäßigung.

Der Investor kann ganz von der Gebühr der Grundstückrgegelung befreit werden, Im Falle dass er ein Projekt verwirklicht, das der Förderung der Wirtschaft beiträgt, der von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der Wirtschaft in der Gemeinde Kanjiza ist, und mit dessen Realisation die Anzahl der Angestellten um 5 % ansteigt.

Im Falle dass der Investor die vollständige Summe der Grundstückregelungsgebühr in den folgenden 15 Tage nach der Abrechung einzahlt, wird er zur Gebührermäßigung berechtigt:

5 % Ermäßigung bei einem Betrag von 50.000,00 und 100.000,00 Dinar

10 % Ermäßigung bei einem Betrag von einem Betrag der 100.000,00 Dinar überschreitet

Es besteht eine Zahlungsmöglichkeit für die Gebühr, die man in mehreren Raten begleichen kann, die von der Höhe des Betrags abhängt.

Die Gebühr der Grundstückregelung kann man in monatlichen Raten zahlen, nach den Folgenden:

2 äquivalente monatliche Raten für einem Betrag über 20.000,00 Dinar, aber die den Betrag von 50.000,00 Dinar nicht überschreiten,

4 äquivalente monatliche Raten für einem Betrag über 50.000,00 Dinar, aber die den Betrag von 100.000,00 Dinar nicht überschreiten,

6 äquivalente monatliche Raten für einem Betrag über 100.000,00 Dinar, aber die den Betrag von 200.000,00 Dinar nicht überschreiten,

12 äquivalente monatliche Raten für einem Betrag über 200.000,00 Dinar

STAATLICHE SUBVENTIONEN, STEUER, ERMÄßIGUNGEN UND FREIHANDLICHE ÜBEREINKOMMEN

Serbien ist ein Mitgliedsstaat der süd-östlichen Freihandelszone – CEFTA. Außer der unabhängigen Commonwealth Staaten fallende Länder, ist Serbien das einzigste, das eine Freihandelvereinbarung mit Russland, das über einen 150 Millionen Einwohner Markt verfügt, hat.
Mit dem Freihandelabkommen mit anderen Ländern, wie Weißrussland und der Türkei usw., hat sich der Markt um 30 Millionen Verbraucher ausgeweitet. In Serbien genießt der größte Teil der Exportwaren und Dienstleistungen Zollfreiheit , wenn der Zielmarkt die Europäische Union oder Die Vereinigten Staaten sind.


ERMÄßIGUNGEN FÜR DIE INVESTOREN, DIE IHNEN DIE REPUBLIK SERBIEN GEWÄHRT

Neben den gebildeten und günstigen Arbeitskräften, dem zollfreien Warenexport nach Russland und den Südostländern, der guten geografischen Lage und einer Steuer mit dem Niedrigsteuersatz von 10% (somit geringster Steuersatz Europas) bietet Serbien seinen potenziellen Investoren auch weiterführend finanzielle Unterstützungen an.

Neben den Handels-, Fremdenverkehr-,Gastronomie- und Landwirtschaftsprojekten und jede sonstige fördernde Tätigkeit kann mit einer nicht zurückzuzahlenden staatlichen Hilfe rechnen.

Diese Subventionen oder staatlichen Hilfen können von Unternehmen für die Bereiche der Produktion und zu Dienstleistungszwecken genutzt werden, die den internationalen Handel, die Forschung und Entwicklung beihelfen.

Bei den Investitionsprojekten der Grünflächen und des Brachlands, im Rahmen der Produktion, Forschung und Entwicklung ,betragen die Subventionen, bei der Erschaffung neuer Arbeitsplätze, einen Bertrag zwischen 2.000 Euro und 10.000 Euro.



FINANZIELLE ERMÄßIGUNGEN


Projekte die ein Recht auf Ermäßigung haben
Produktionssektor und die Produkte solcher Dienstleistungen ,die im internationalen Handel mitwirken oder mitwirken können
Strategische Anlagen
Produktions-
sektor
Sonstige Anlagen in Serbien
die Produkte solcher Dienstleistungen ,die im internationalen Handel mitwirken oder mitwirken können
Sonstige Anlagen in Serbien
Der Großteil der Subvention 25% des Ganzwertes der Investiotion 20% des Ganzwertes der Investiotion 2.000-5.000 bei jeder Erschaffung neuer Arbeitsplätze 2.000-5.000 bei jeder Erschaffung neuer Arbeitsplätze
Der minimale Wert des Investments 200 Millionen Euro 50 Millionen Euro 1 Millionen Euro 500 Millionen Euro
Minimalzahl der neu erschaffenen Arbeitsplätze 1.000 300 50 10

STEUERSYSTEM

Mehrwertsteuer 18% (für den Großteil der Produkte) – für bestimmte Produkte 8% (Essen, Tageszeitung usw)

Umsatzsteuer 10%

Kapitalsteuer 20% (nach Aktien, Beteiligung am Profit, Uhrheberrechtgebühr, aus den Zinsen kommendes Einkommen, Vermietung der Grundstücke usw.)Beibehaltende Steuer von 20%

Einkommensteuer – 12%

Sozialversicherungsgebühr – Renten und Arbeitsunfähigkeit 11%; Krankenversicherung 6,15%; Arbeitslosenversicherung 0,75%

Bei Einstellung von Arbeitern, die jünger als 30 Jahre alt sind und über 45 gibt es besondere Steuerermäßigungen.

  Links
Informacioni Centar Za Razvoj Potiskog Regiona
Fond za podršku investicija u Vojvodini
Serbia Investment and Export Promotion Agency
Regionalna Privredna Komora
Agencija za Privredne Registre
 
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